‚Inventur‘ für Deutschland: Der Zensus 2011 ist gestartet
Der 9. Mai war der Stichtag zum Zensus 2011. Seither läuft die erste gesamtdeutsche ‚Inventur‘ unter dem Motto „Wissen, was morgen zählt“. Ein Drittel der Bevölkerung wird in diesen Tagen per Fragebogen, schriftlich oder im persönlichen Gespräch, um Auskunft gebeten. Ermittel werden soll, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten.
Der Zensus 2011 basiert dabei auf einem registergestützten Verfahren – in erster Linie werden also Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend sieht das Zensusgesetz aus dem Jahre 2009 eine Haushaltebefragung bei rund zehn Prozent der Bevölkerung, eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden beispielweise für jedes Gebäude sechs Angaben benötigt: die Art des Gebäudes (ist es ein Wohngebäude oder ein Wohnheim), die Anzahl der Wohnungen, der Gebäudetyp, die Eigentumsverhältnisse, das Baujahr und die Heizungsart. Zu jeder Wohnung wiederum werden insgesamt neun Fragen gestellt. Hier interessiert vor allem die Art der Wohnungsnutzung (Eigentum oder Miete), die Wohnfläche, die Zahl der Räume, der Wohnungstyp und die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben.
Während diese Erhebungen per Fragebogen oder online passieren können, ist bei der Haushaltebefragung mehr Aufwand nötig, die sogenannte Erhebungsbeauftragte als zentralen Bestandteil des Zensus durchführen. Ihren Besuch kündigen sie den Befragten ein bis zwei Wochen vorher schriftlich an. Wenn die Interviewerin oder der Interviewer dann an der Haustür klingelt, muss sie oder er sich offiziell ausweisen: und zwar mit einem speziellen Interviewer-Ausweis, der nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass gültig ist. Informationen dazu erhalten Interessierte unter www.zensus2011.de oder beim zuständigen Statistischen Landesamt.
Übrigens – kneifen und einfach nicht öffnen geht nicht: Beim Zensus besteht Auskunftspflicht (§ 18 Zensusgesetzes 2011). Das bedeutet, alle Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung ist freiwillig. Auskunftsverweigerer drohen sogar empfindliche Bußgelder – aber wer zahlt, ist trotzdem nicht von seiner Auskunftspflicht entbunden!
Mit dem Zensus 2011 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Feststellung der Bevölkerungsstrukturen teil. Eine Verordnung von 2008 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen zu erheben. Dieser ist sozusagen das „Mindestprogramm“. Nach Abschluss aller nationalen Zensus sind die Ergebnisse damit EU-weit vergleichbar.
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