Sensible Tätigkeit: Transkribieren von psychologischen Befunden
Freitag, Juli 30th, 2010Ob es um die professionelle Transkription von Interviewaufnahmen, Experteninterviews und Klienten-Gespräche oder Audiodateien aller Art und Diktat nach Band geht – in einem Schreibbüro sind auch Berufsgruppen mit vertraulichen Themen und Inhalten richtig. Dazu zählen beispielsweise Psychologen oder Gerichtsgutachter (wie etwa psychiatrische Gutachter), wenn es um Aktenvermerke, Befunde und Diagnosen geht.
Dabei gilt: Keine Transkription ohne Regel und je privat-intim-vertraulicher die Inhalte, umso sensibler die Handhabung. Auch sind gerade in diesem Bereich manchmal nonverbale Äußerungen genauso interessant und wichtig für die spätere Auswertung.
Ein im Vorfeld abgestimmtes Regelsystem ermöglicht da eine klare Nachvollziehbarkeit und besseren Folgenutzen. Zu den allgemeinen, rundlegenden Regeln bei allen Transkriptionsarbeiten zählt etwa, dass wörtlich transkribiert wird, also nicht zusammenfassend. Dialekte werden nicht transkribiert und die gesprochene Sprache notfalls leicht geglättet, sprich beides an die Schriftsprache angepasst. Auch die Interpunktion wird gemäß der geltenden Schriftsprache umgesetzt. Im Fall der Aufbereitung von Klienten-Gesprächen und -Gutachten sollten darüber hinaus gerade im therapeutischen und psychologischen Bereich vorher Absprachen hinsichtlich Laute und Begleiterscheinungen wie „lacht laut auf“, „räuspert sich“, „seufzt“ oder „erregt/verärgert“ usw. getroffen werden, wenn diese den Inhalt maßgeblich mit bestimmen könnten.
Nicht jeder Psychologe oder Psychotherapeut muss seine Protokolle ständig in einwandfreier Schriftform verfügbar haben. Ein entsprechend fest angestellter Mitarbeiter kommt nicht zuletzt aufgrund der Personalnebenkosten oft zu teuer.
Hier ist ein Schreibbüro die preisbewusste Alternative – denn Kosten fallen nur an, wenn die Leistung benötigt wird. Dabei gilt: Verschwiegenheit ist ein Muss. Dort ist man erfahren im Umgang mit derart sensiblen Daten, behandelt Texte und Mitschnitte mit absoluter Vertraulichkeit. Datensicherheit und Vertraulichkeitsverpflichtung sind die Standards, die auch schriftlich fixiert werden können.
Infos auch unter: www.sekretariat-niederrhein.de
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