Korrektes Zitieren

Nicht nur Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss sich mit Plagiatsvorwürfen rumschlagen – und sich obendrein Sorgen um seinen erst 2006 erworbenen Doktortitel machen…

Ähnlich ergangen ist es auch schon dem ein oder anderen hochgelobten Autoren. So hat sich etwa Helene Hegemann in ihrem, im Vorjahr von den Feuilletons bejubelten, Romandebüt „Axolotl Roadkill“ bei einem Berliner Autor bedient – und es auch eingestanden. „Tannöd“-Verfasserin Andrea Maria Schenkel dagegen musste 2008 bis vors Münchner Landgericht gehen, um sich von Plagiatsvorwürfen des Sachbuchautors Peter Leuschner freisprechen zu lassen. Und selbst US-Erfolgsautor Dan Brown machte bereits Bekanntschaft mit dem Problem: Im Hinblick auf seinen Kassenschlager „Sakrileg“ hatte der Autor Lewis Perdue Brown ihm vorgeworfen, die Rechte an seinen Romanen „Daughter of God“ und „The Da Vinci Legacy“ verletzt zu haben. Brown wurde jedoch von einem New Yorker Bezirksgericht freigesprochen. Andernfalls wäre es auch teuer für ihn geworden – es ging um 150 Millionen Dollar Schadensersatz.

Doch auch im „normalen“ Schreibdasein gilt, die Regeln des korrekten Zitierens einzuhalten bzw., wie es etwa Dr. Thorsten Fitzon in seinem ‚Merkblatt zu den Zitierregeln‘ schreibt: „Zum richtigen Zitieren gehört neben der genauen Wiedergabe des Zitierten auch der korrekte Verweis auf seine Herkunft. Nur für den Leser nachprüfbare Zitate und Quellenangaben sind korrekt.“ (siehe dazu auch seine Auflistung unter http://www.lektueren.de/Lehrveranstaltungen/Zitierregeln.pdf).

Zumal nicht nur in Deutschland die Verwendung von Zitaten durch das Urheberrecht (UrhG) geregelt wird. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, auch ohne die gesonderte Erlaubnis des Urhebers oder dass diesem einen Vergütung gezahlt werden müsste, diesen zu zitieren (§ 51 UrhG in Deutschland). Der Autor des ‚Zitat‘-Beitrages auf Wikipedia.de erklärt das so: „Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen. Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.“ Stets vorausgesetzt, man macht sie als solche kenntlich macht.

Und damit noch mal zum Fall des Verteidigungsministers und seiner Dissertation. Da zitieren wir die von ihm in der Doktorarbeit nicht kenntlich zitierte ‚FAZ‘ vom letzten Donnerstag: „Guttenberg selbst sagte[am letzten Mittwoch], die Plagiatsvorwürfe seien „abstrus“. Er sei jedoch bereit zu prüfen, „ob bei über 1200 Fußnoten und 475 Seiten vereinzelt Fußnoten nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten“.“ Muss er auch, die zuständige Universität Bayreuth hat nämlich (s)eine Stellungnahme binnen 14 Tagen eingefordert. Freitag gab‘s dann eine offizielle Erklärung von ihm, dass die Arbeit „fraglos Fehler“ enthalte und der Doktortitel würde nicht geführt, bis die Vorwürfe geklärt seien. Angesichts dessen, was ‚NZZ‘, ‚Süddeutsche‘ und ‚FAZ‘, aber auch andere schon so alles gefunden haben, wohl auch die richtige Entscheidung, denn die Plagiat-Affäre kratzt doch heftig am Image des Politikers.

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Ein Kommentar zu “Korrektes Zitieren”

  1. Das heisst nicht Zitieren, das heisst Zittern und das tun wird und fordern daher:
    Uneingeschränkte Solidarität mit Dr. zu Guttenberg!</

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